Regenwasserberechnung Stadt Luzern — Befestigte Flächen, Retention & Versickerung
📖 Stadt Luzern · Siedlungsentwässerung / Naturgefahren · SN 592 000 (Abflussbeiwerte, Kolmationsgrad)
Deklaration der befestigten Flächen mit Abflussbeiwert C und Kolmationsgrad 1–3 · Gebührenrelevante Fläche und Abflussbeiwert der Parzelle · GEP-Abflussbeiwert, äquivalente Abflussbeiwerte mit Retention (Qab) · Versickerungsanlage (Sickerleistung, erforderliches Volumen)
Grundeigentümerschaft & Parzelle
Angaben für die Deklaration zur Ermittlung der Regenabwassergebühr und für die Baueingabe
Name
Vorname
Adresse
PLZ, Wohnort
Stadtteil
Parzellen-Nummer
Parzellen-Fläche gem. amtl. Vermessung
m²
Alle Flächen der Parzelle unten deklarieren — das Total muss der Parzellen-Fläche gemäss amtlicher Vermessung (AV) entsprechen (Kontrolle in der Fusszeile).
–
Σ Flächen [m²]
–
–
Σ Gebührenrelevante Fläche [m²]
–
Abflussbeiwert C der Parzelle
abgerundet auf 3 Dezimalstellen
Deklaration der befestigten Flächen
Abflussbeiwert C nach SN 592 000 · sickerfähige Beläge mit Kolmationsgrad 1–3 (Tabellen 17/19) · Gebührenrelevante Fläche = A · C
Befestigte Fläche gemäss Flächenplan Regenabwasser
Fläche [m²]
Kolmationsgrad
C
Gebührenrelevante Fläche [m²]
Total der Flächen
–
–
Abflussbeiwert der Parzelle C = ⌊Σ gebührenrelevante Fläche / Σ Flächen⌋3
–
Gebührenrelevante Fläche=Fläche A [m²] · Abflussbeiwert C (SN 592 000)
Flächen, die über die Schulter entwässern, an eine Versickerungsanlage angeschlossen sind oder direkt in ein Gewässer einleiten, erhalten den Abflussbeiwert 0 und sind nicht gebührenrelevant. Versickerungsanlagen und Direkteinleitungen sind bewilligungspflichtig.
Flächenbilanz
Anteile der deklarierten Flächen an der Parzelle
– Flächen erfassen –
ℹ️ Erläuterungen & Bedingungen (über die Schulter, Versickerungsanlage, Direkteinleitung)
Allgemeine Erläuterungen
Das lokale Versickern von Regenabwasser wird befürwortet. Dafür wird zwischen «Entwässern über die Schulter» und «Versickerungsanlagen» unterschieden.
Bei Flächen, die über die Schultern entwässern, fliesst Regenabwasser aus versiegelten Teilflächen in angrenzende Grünflächen und versickert dort. Da dieses Regenabwasser nicht in die Kanalisation gelangt, reduzieren sich die Regenabwassergebühren.
Flächen, welche einer Versickerungsanlage zufliessen, ziehen ebenfalls keine Gebühren nach sich. Versickerungsanlagen sind allerdings bewilligungspflichtig.
Flächen, die über die Schultern entwässern oder an eine Versickerungsanlage angeschlossen sind, wird der Abflussbeiwert 0 zugewiesen. Flächen ohne Entwässerung über die Schulter oder Versickerung erhalten den Abflussbeiwert gemäss SN 592 000.
Entwässerung über die Schulter — Bedingungen
Die entwässerte Fläche darf maximal 5-mal grösser sein als die Grünfläche.
Das Wasser aus der entwässerten Fläche muss ohne Fliesshindernis (Randstein, Mauer) in die Grünfläche fliessen können.
Die entwässerte Fläche muss zur Grünfläche hin geneigt sein.
Das Wasser darf aus der Grünfläche nicht mehr zurück auf die entwässerte Fläche oder auf andere kanalisierte Flächen fliessen (z.B. mit einer Mulde).
Flächenarten
Schräg- und Flachdächer: Dächer haben grundsätzlich einen künstlichen Unterbau (z.B. Dachterrasse, Tiefgarage).
Flachdächer mit Kies: Das Flachdach ist mit Kies bedeckt (unabhängig von der Aufbaudicke).
Begrünte Flachdächer: Das Flachdach ist vorsätzlich mit Pflanzen bepflanzt — der Abflussbeiwert folgt der Aufbaudicke.
Plätze und Wege befinden sich normalerweise auf Niveau des gewachsenen Bodens: Hartbelag (Beton, Asphalt), Kiesbelag (Kies, Splitt, Chaussierung), Ökosystem (Pflastersteine mit Zwischenräumen aus Splitt oder Kies), sickerfähiger Belag, Sickersteine, Rasengittersteine.
Versickerungsanlage: Bauwerk nach den geltenden Normen und technischen Richtlinien; die entwässerte Fläche ist grösser als 5-mal die Grünfläche. Bewilligungspflichtig — Baubewilligung und technische Nachweise sind einzureichen.
Direkteinleitung in ein Gewässer: Die kantonale Einleitbewilligung ist erforderlich und beizulegen.
Grünflächen: Gärten, Wiesen und Kulturland tragen in der Regel nichts zum massgebenden Regenwasserabfluss bei — der anfallende Regen versickert im Boden.
Kolmationsgrad (sickerfähige Beläge)
Der Abflussbeiwert sickerfähiger Beläge hängt vom Kolmationsgrad ab (Verschlämmung der Poren/Fugen mit der Zeit) — Kolmationsgrad und Abflussbeiwerte gemäss den Tabellen 19 und 17 (SN 592 000):
1. Abflussbeiwerte
Wird eine Versickerungsanlage gebaut, wird der berechnete Abflussbeiwert mit Versickerung gebührenrelevant
a. Berechneter Abflussbeiwert ⇦ aus Tab ①–
b. Berechneter Abfluss (ohne Retention/Versickerung) Q = AAV · C / 10'000 · 300 l/(s·ha)–
c. Zulässiger GEP-Abflussbeiwert
–
Der zulässige GEP-Abflussbeiwert wird vom Bereich Siedlungsentwässerung / Naturgefahren angegeben und ist einzuhalten (z.B. 75 % = 0.75).
d. Retention/Versickerung notwendig?–
e. Maximale Wassermenge, die in die Kanalisation eingeleitet werden darf, um den GEP-Abflussbeiwert einzuhalten Qmax = AAV · CGEP / 10'000 · 300 l/(s·ha)–
2. Äquivalente Abflussbeiwerte mit Retention
Retentionsanlagen sind nach den geltenden Normen und technischen Richtlinien zu dimensionieren
Art der Fläche
Bemerkung
Fläche [m²]
C
Qab mit Retention [l/s]
Result. C
Qab [l/s]
Total der Flächen
–
Qab Total (in die Kanalisation entwässerte Wassermenge)
–
Äquivalenter Abflussbeiwert (C) mit Retention Cäquiv = Qab,Total · 10'000 / (Σ A · 300)
–
Retentionsvolumen (Deklaration)
m³
Result. C=min( 10'000 · Qab / (A · 300), C ) — ohne Qab-Angabe gilt C
Qab=A · Result. C / 10'000 · 300 l/(s·ha)
Es müssen sämtliche Flächen der Parzelle aufgeführt werden — das Total muss der Parzellen-Fläche (AV) und Tab ① entsprechen. An eine Retention angeschlossene Flächen: Weiterleitmenge Qab angeben; Flächen ohne Retention: Feld leer lassen. Das erforderliche Retentionsvolumen wird separat nach den geltenden Normen dimensioniert und hier deklariert.
3. Versickerung
Versickerungsanlagen sind nach den geltenden Normen zu dimensionieren — der Bereich Siedlungsentwässerung / Naturgefahren muss vorgängig kontaktiert werden; die technischen Nachweise sind dem Gesuch beizulegen
Eine Versickerungsanlage ist Teil dieses Gesuchs
Sickerleistung der Versickerungsanlage
l/s
In die Versickerungsanlage zufliessende Wassermenge ⇦ Fläche «an Versickerungsanlage» aus Tab ①Qzu = 0.03 l/(s·m²) · A–
Erforderliches Volumen Versickerungsanlage V = (Qzu − QSicker) · 15 min · 60 / 1000–
ℹ️ Erläuterungen zur Retention & Versickerung
Berechneter Abfluss: In die öffentliche Kanalisation eingeleitete Wassermenge ohne Retention/Versickerung (Bemessungsansatz 300 l/s pro reduzierte Hektare).
Zulässiger GEP-Abflussbeiwert: Vorgabe des Bereichs Siedlungsentwässerung / Naturgefahren — einzuhalten.
Falls Retention/Versickerung notwendig («Ja»): Art der befestigten Flächen in Tab ① ändern, bis der zulässige GEP-Abflussbeiwert eingehalten ist («Nein») — oder Retention vorsehen und die äquivalenten Abflussbeiwerte deklarieren.
Äquivalente Abflussbeiwerte: Es müssen sämtliche Flächen der Parzelle aufgeführt werden; das Total muss der AV-Fläche und Tab ① entsprechen. An eine Retention angeschlossene Flächen sind in Tab ① gemäss ihrer Bodenbedeckung anzugeben.
Qab Total / äquivalenter Abflussbeiwert: grün = zulässiger GEP-Abflussbeiwert eingehalten · rot = nicht eingehalten.
Versickerung: An eine Versickerungsanlage angeschlossene Flächen in Tab ① («An eine Versickerungsanlage angeschlossene Flächen») angeben — daraus ergibt sich die zufliessende Wassermenge.
🏛 Kontakt — Stadt Luzern, Siedlungsentwässerung / Naturgefahren
Deklaration der befestigten Flächen zur Ermittlung der Regenabwassergebühr und für die Baueingabe. Bei Versickerungsanlagen den Bereich Siedlungsentwässerung / Naturgefahren vorgängig kontaktieren.