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Regenwasserberechnung Stadt Luzern — Befestigte Flächen, Retention & Versickerung
📖 Stadt Luzern · Siedlungsentwässerung / Naturgefahren · SN 592 000 (Abflussbeiwerte, Kolmationsgrad)
Deklaration der befestigten Flächen mit Abflussbeiwert C und Kolmationsgrad 1–3 · Gebührenrelevante Fläche und Abflussbeiwert der Parzelle · GEP-Abflussbeiwert, äquivalente Abflussbeiwerte mit Retention (Qab) · Versickerungsanlage (Sickerleistung, erforderliches Volumen)

Grundeigentümerschaft & Parzelle

Angaben für die Deklaration zur Ermittlung der Regenabwassergebühr und für die Baueingabe
Name
Vorname
Adresse
PLZ, Wohnort
Stadtteil
Parzellen-Nummer
Parzellen-Fläche gem. amtl. Vermessung
Alle Flächen der Parzelle unten deklarieren — das Total muss der Parzellen-Fläche gemäss amtlicher Vermessung (AV) entsprechen (Kontrolle in der Fusszeile).
Σ Flächen [m²]
Σ Gebührenrelevante Fläche [m²]
Abflussbeiwert C der Parzelle
abgerundet auf 3 Dezimalstellen

Deklaration der befestigten Flächen

Abflussbeiwert C nach SN 592 000 · sickerfähige Beläge mit Kolmationsgrad 1–3 (Tabellen 17/19) · Gebührenrelevante Fläche = A · C
Befestigte Fläche gemäss Flächenplan Regenabwasser Fläche [m²] Kolmationsgrad C Gebührenrelevante Fläche [m²]
Total der Flächen
Abflussbeiwert der Parzelle C = ⌊Σ gebührenrelevante Fläche / Σ Flächen⌋3
Gebührenrelevante Fläche=Fläche A [m²] · Abflussbeiwert C (SN 592 000)
CParzelle=Σ gebührenrelevante Flächen / Σ Flächen — abgerundet auf 3 Dezimalstellen
Flächen, die über die Schulter entwässern, an eine Versickerungsanlage angeschlossen sind oder direkt in ein Gewässer einleiten, erhalten den Abflussbeiwert 0 und sind nicht gebührenrelevant. Versickerungsanlagen und Direkteinleitungen sind bewilligungspflichtig.

Flächenbilanz

Anteile der deklarierten Flächen an der Parzelle
– Flächen erfassen –
ℹ️ Erläuterungen & Bedingungen (über die Schulter, Versickerungsanlage, Direkteinleitung)

Allgemeine Erläuterungen

  • Das lokale Versickern von Regenabwasser wird befürwortet. Dafür wird zwischen «Entwässern über die Schulter» und «Versickerungsanlagen» unterschieden.
  • Bei Flächen, die über die Schultern entwässern, fliesst Regenabwasser aus versiegelten Teilflächen in angrenzende Grünflächen und versickert dort. Da dieses Regenabwasser nicht in die Kanalisation gelangt, reduzieren sich die Regenabwassergebühren.
  • Flächen, welche einer Versickerungsanlage zufliessen, ziehen ebenfalls keine Gebühren nach sich. Versickerungsanlagen sind allerdings bewilligungspflichtig.
  • Flächen, die über die Schultern entwässern oder an eine Versickerungsanlage angeschlossen sind, wird der Abflussbeiwert 0 zugewiesen. Flächen ohne Entwässerung über die Schulter oder Versickerung erhalten den Abflussbeiwert gemäss SN 592 000.

Entwässerung über die Schulter — Bedingungen

  • Die entwässerte Fläche darf maximal 5-mal grösser sein als die Grünfläche.
  • Das Wasser aus der entwässerten Fläche muss ohne Fliesshindernis (Randstein, Mauer) in die Grünfläche fliessen können.
  • Die entwässerte Fläche muss zur Grünfläche hin geneigt sein.
  • Das Wasser darf aus der Grünfläche nicht mehr zurück auf die entwässerte Fläche oder auf andere kanalisierte Flächen fliessen (z.B. mit einer Mulde).

Flächenarten

  • Schräg- und Flachdächer: Dächer haben grundsätzlich einen künstlichen Unterbau (z.B. Dachterrasse, Tiefgarage).
  • Flachdächer mit Kies: Das Flachdach ist mit Kies bedeckt (unabhängig von der Aufbaudicke).
  • Begrünte Flachdächer: Das Flachdach ist vorsätzlich mit Pflanzen bepflanzt — der Abflussbeiwert folgt der Aufbaudicke.
  • Plätze und Wege befinden sich normalerweise auf Niveau des gewachsenen Bodens: Hartbelag (Beton, Asphalt), Kiesbelag (Kies, Splitt, Chaussierung), Ökosystem (Pflastersteine mit Zwischenräumen aus Splitt oder Kies), sickerfähiger Belag, Sickersteine, Rasengittersteine.
  • Versickerungsanlage: Bauwerk nach den geltenden Normen und technischen Richtlinien; die entwässerte Fläche ist grösser als 5-mal die Grünfläche. Bewilligungspflichtig — Baubewilligung und technische Nachweise sind einzureichen.
  • Direkteinleitung in ein Gewässer: Die kantonale Einleitbewilligung ist erforderlich und beizulegen.
  • Grünflächen: Gärten, Wiesen und Kulturland tragen in der Regel nichts zum massgebenden Regenwasserabfluss bei — der anfallende Regen versickert im Boden.

Kolmationsgrad (sickerfähige Beläge)

Der Abflussbeiwert sickerfähiger Beläge hängt vom Kolmationsgrad ab (Verschlämmung der Poren/Fugen mit der Zeit) — Kolmationsgrad und Abflussbeiwerte gemäss den Tabellen 19 und 17 (SN 592 000):

1. Abflussbeiwerte

Wird eine Versickerungsanlage gebaut, wird der berechnete Abflussbeiwert mit Versickerung gebührenrelevant
a. Berechneter Abflussbeiwert ⇦ aus Tab ①
b. Berechneter Abfluss (ohne Retention/Versickerung) Q = AAV · C / 10'000 · 300 l/(s·ha)
c. Zulässiger GEP-Abflussbeiwert
Der zulässige GEP-Abflussbeiwert wird vom Bereich Siedlungsentwässerung / Naturgefahren angegeben und ist einzuhalten (z.B. 75 % = 0.75).
d. Retention/Versickerung notwendig?
e. Maximale Wassermenge, die in die Kanalisation eingeleitet werden darf, um den GEP-Abflussbeiwert einzuhalten Qmax = AAV · CGEP / 10'000 · 300 l/(s·ha)

2. Äquivalente Abflussbeiwerte mit Retention

Retentionsanlagen sind nach den geltenden Normen und technischen Richtlinien zu dimensionieren
Art der Fläche Bemerkung Fläche [m²] C Qab mit Retention [l/s] Result. C Qab [l/s]
Total der Flächen
Qab Total (in die Kanalisation entwässerte Wassermenge)
Äquivalenter Abflussbeiwert (C) mit Retention Cäquiv = Qab,Total · 10'000 / (Σ A · 300)
Retentionsvolumen (Deklaration)
Result. C=min( 10'000 · Qab / (A · 300), C ) — ohne Qab-Angabe gilt C
Qab=A · Result. C / 10'000 · 300 l/(s·ha)
Es müssen sämtliche Flächen der Parzelle aufgeführt werden — das Total muss der Parzellen-Fläche (AV) und Tab ① entsprechen. An eine Retention angeschlossene Flächen: Weiterleitmenge Qab angeben; Flächen ohne Retention: Feld leer lassen. Das erforderliche Retentionsvolumen wird separat nach den geltenden Normen dimensioniert und hier deklariert.

3. Versickerung

Versickerungsanlagen sind nach den geltenden Normen zu dimensionieren — der Bereich Siedlungsentwässerung / Naturgefahren muss vorgängig kontaktiert werden; die technischen Nachweise sind dem Gesuch beizulegen
Eine Versickerungsanlage ist Teil dieses Gesuchs
Sickerleistung der Versickerungsanlage
l/s
In die Versickerungsanlage zufliessende Wassermenge ⇦ Fläche «an Versickerungsanlage» aus Tab ① Qzu = 0.03 l/(s·m²) · A
Erforderliches Volumen Versickerungsanlage V = (Qzu − QSicker) · 15 min · 60 / 1000
ℹ️ Erläuterungen zur Retention & Versickerung
  • Berechneter Abfluss: In die öffentliche Kanalisation eingeleitete Wassermenge ohne Retention/Versickerung (Bemessungsansatz 300 l/s pro reduzierte Hektare).
  • Zulässiger GEP-Abflussbeiwert: Vorgabe des Bereichs Siedlungsentwässerung / Naturgefahren — einzuhalten.
  • Falls Retention/Versickerung notwendig («Ja»): Art der befestigten Flächen in Tab ① ändern, bis der zulässige GEP-Abflussbeiwert eingehalten ist («Nein») — oder Retention vorsehen und die äquivalenten Abflussbeiwerte deklarieren.
  • Äquivalente Abflussbeiwerte: Es müssen sämtliche Flächen der Parzelle aufgeführt werden; das Total muss der AV-Fläche und Tab ① entsprechen. An eine Retention angeschlossene Flächen sind in Tab ① gemäss ihrer Bodenbedeckung anzugeben.
  • Qab Total / äquivalenter Abflussbeiwert: grün = zulässiger GEP-Abflussbeiwert eingehalten · rot = nicht eingehalten.
  • Versickerung: An eine Versickerungsanlage angeschlossene Flächen in Tab ① («An eine Versickerungsanlage angeschlossene Flächen») angeben — daraus ergibt sich die zufliessende Wassermenge.
🏛 Kontakt — Stadt Luzern, Siedlungsentwässerung / Naturgefahren

Stadt Luzern · Tiefbauamt · Siedlungsentwässerung / Naturgefahren
Industriestrasse 6, 6005 Luzern

  • Telefon Luzern links: 041 208 80 53
  • Telefon Luzern rechts: 041 208 85 57
  • Telefon Littau: 041 208 74 87
  • E-Mail: liegenschaftsentwaesserung@stadtluzern.ch

Deklaration der befestigten Flächen zur Ermittlung der Regenabwassergebühr und für die Baueingabe. Bei Versickerungsanlagen den Bereich Siedlungsentwässerung / Naturgefahren vorgängig kontaktieren.